Das Auto abzustellen, ohne den Motor auszuschalten, könnte mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden
Ab dem nächsten Monat September könnte das Abstellen des Autos ohne Ausschalten des Motors mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden.

Das Abstellen des Autos bei laufendem Motor könnte mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden, sofern die Reform des Gesetzes über den Straßenverkehr, den Betrieb von Kraftfahrzeugen und die Verkehrssicherheit im kommenden September tatsächlich verabschiedet wird. Das Abstellen eines Fahrzeugs bei laufendem Motor gilt als geringfügiger Verstoß. Diese Sanktion könnte in Kraft treten, wenn der Kongress in den kommenden Wochen dafür stimmt.
Artikel 10 der neuen Verordnung für nachhaltige Mobilität sieht vor, dass „der Fahrer den Motor ab Beginn des Parkvorgangs ausschalten muss, auch wenn er im Fahrzeug sitzen bleibt“. Ein Verstoß gegen diesen Artikel würde mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.

Das Abstellen des Autos bei laufendem Motor könnte mit einer Strafe von 100 Euro geahndet werden
Wichtig ist, dass diese Sanktion nicht für emissionsfreie Fahrzeuge und Fahrzeuge gilt, die öffentliche Dienste erbringen. Die künftige Sanktion betrifft das Halten in zweiter Reihe, das Fahrer einlegen, um andere Personen abzuholen oder Besorgungen zu machen. Den Planungen zufolge werden die Beamten den Fahrern eine Toleranzzeit von zwei Minuten einräumen, um den Verschleiß des Anlassers durch die häufigen Halte auszugleichen.
Darüber hinaus wird die neue Verkehrsordnung auch die Strafen für die Nutzung des Smartphones, für Geschwindigkeitsüberschreitungen und für die Verwendung von Radarwarngeräten verschärfen. Außerdem soll über eine Helmpflicht für E-Scooter abgestimmt werden, um Verletzungen bei Unfällen zu vermeiden. Sollte diese Maßnahme beschlossen werden, müssten E-Scooter-Nutzer die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mitführen.

Wichtig ist außerdem, dass auch über die Abschaffung der zusätzlichen 20 km/h beim Überholen auf konventionellen Straßen abgestimmt wird. Der Verstoß gegen diese künftige Regelung würde nicht zu einem Punkteabzug führen, wohl aber zu einer Geldbuße von 100 Euro.
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