Wussten Sie, dass es bei einem Elektroauto, dem der Akku leer geht, ein Bußgeld gibt?
Das regelt Artikel 90.1 der Allgemeinen Verkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) der Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico). Aufgepasst!

Wussten Sie, dass es bei einem Elektroauto, dem der Akku leer geht, ein Bußgeld gibt? Noch immer wagen viele Autofahrer nicht den vollständigen Umstieg auf die Elektrifizierung, weil sie Angst vor der Reichweite haben. Es ist sehr unangenehm, zu sehen, wie die Reichweite des Elektroautos schrumpft, und keine Möglichkeit zum Laden zu finden. Neben dem Ärger kann das auch teuer werden, denn wenn einem bei einem Elektroauto der Akku leer geht, droht ein Bußgeld.
Tatsächlich ist der Sachverhalt derselbe wie bei einem Liegenbleiben auf der Straße, weil der Kraftstoff ausgegangen ist. Der Unterschied ist, dass bei Elektroautos das Risiko deutlich größer ist, da es derzeit keine leistungsstarke Ladeinfrastruktur gibt und die Fahrzeuge keine sehr hohen Reichweiten bieten.
Kann man mir ein Bußgeld dafür aufbrummen, dass bei meinem Elektroauto der Akku leer ist?
Die Allgemeine Verkehrsordnung bestraft nicht direkt, dass der Akku oder der Kraftstoff leer ist, wohl aber Situationen, die sich aus diesem Vorfall ergeben. Eigentlich wird nicht wegen des fehlenden Kraftstoffs oder der fehlenden Energie gebüßt, sondern weil das Fahrzeug an einer unzulässigen Stelle abgestellt wurde.
Die Generaldirektion für Verkehr hält dies in Artikel 90.1 der Allgemeinen Verkehrsordnung wie folgt fest: „Das Anhalten oder Abstellen eines Fahrzeugs auf Landstraßen muss stets außerhalb der Fahrbahn erfolgen, auf der rechten Seite und unter Freihaltung des befahrbaren Teils des Seitenstreifens.“

Das bedeutet: Wer ohne triftigen Grund, etwa einen Unfall oder eine Panne, auf der Fahrbahn anhält oder parkt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro belegt werden. Außerdem legt Artikel 3 derselben Verordnung fest, dass „mit der erforderlichen Sorgfalt und Vorsicht gefahren werden muss, um jeden eigenen oder fremden Schaden zu vermeiden, und darauf zu achten ist, weder den Fahrer selbst noch die übrigen Insassen des Fahrzeugs und die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Rücksichtsloses oder fahrlässiges Fahren ist strikt verboten“.

Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet das: Wer auf der Fahrbahn „liegen bleibt“, stellt ein hohes Risiko für sich selbst und die übrigen Verkehrsteilnehmer dar. Daher das Bußgeld von 200 Euro. Damit ist es noch nicht getan: Wer mitten auf der Straße liegen bleibt und dies nicht ordnungsgemäß absichert, etwa mit den Warndreiecken oder der V-16-Warnleuchte sowie der Warnweste, kann zusätzlich mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt werden. Der „Spaß“ wird also nicht billig.
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