Vorsicht! Dies sind die Deckungen, die in der Kfz-Versicherung nicht enthalten sind

Victor Alós Yus    @sepelaci    18 October 2019     3 min.
Vorsicht! Dies sind die Deckungen, die in der Kfz-Versicherung nicht enthalten sind

Eine Kfz-Versicherung ist unerlässlich, und mit ihr können wir beruhigt fahren, aber alle Policen haben Ausschlüsse, die man kennen und einplanen muss

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Die Kfz-Versicherung dürfen wir nicht vergessen, denn ohne sie dürfen wir auf keinen Fall fahren. Mit der Versicherung können wir beruhigt sein, denn bei einem Unfall oder einem anderen unvorhergesehenen Ereignis sind wir abgesichert und haben keine Probleme, das Auto reparieren zu lassen und jede Situation rechtlich zu klären, der wir begegnen. Die Deckungen der Kfz-Versicherungen unterscheiden sich stark von einer Gesellschaft zur anderen und sogar bei derselben Versicherung je nach dem abgeschlossenen Vertrag.

Die Pflichtversicherung, die Grundlage jeder Police

Die Pflichtversicherung bzw. die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Grundlage, denn sie deckt Schäden ab, die an Fahrzeugen und Personen verursacht wurden, denen durch das versicherte Auto ein Schaden zugefügt wurde. Mit ihr können wir ohne weitere Probleme fahren. Manchmal ist diese Pflichtversicherung aber in ihrem Leistungsumfang knapp bemessen, und es können weitere Deckungen hinzugefügt werden.

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Diebstahl, Brand, eine erweiterte Haftpflicht, Glasbruch und Eigenschäden sind einige der gebräuchlichsten. Eine andere Option, die nur bei Neuwagen empfehlenswert ist, die ihren Wert zwei Jahre lang behalten, ist die Vollkaskoversicherung. Bei beiden gibt es jedoch Ausschlüsse in der Police, die wir berücksichtigen müssen.

Ausschlüsse in der Kfz-Versicherungspolice

Grundsätzlich gibt es eine Art von Schadensfällen, die nicht unter die Versicherungspolicen fallen und die Sie beachten sollten, um eine unangenehme Überraschung zu vermeiden, wenn Sie bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen. Dies sind einige der Fälle, die nicht unter die Kfz-Versicherungspolicen fallen, sofern sie nicht ausnahmsweise zusätzlich eingeschlossen wurden.

  • Bezahlung von nicht zugelassenen und in der Police nicht aufgeführten Änderungen am Fahrzeug: Wenn Änderungen vorgenommen werden, ein optionales Teil hinzugefügt wird oder dieses nicht zugelassen ist, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten für dessen Reparatur oder Austausch.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden: Wenn das Fahrzeug durch Fahrlässigkeit, eine vorsätzliche Handlung beschädigt wird oder man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ohne Führerschein oder mit abgelaufener TÜV-Plakette fährt, kann dies dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt.
  • Schäden zwischen direkten Familienangehörigen oder Nachbarn: Versicherungsgesellschaften können einen Unfall zwischen Fahrzeugen von Familienangehörigen, vor allem wenn sie denselben Wohnsitz haben, als Betrug auffassen. Es ist schwierig nachzuweisen, dass dies nicht der Fall ist.
  • Transport von mehr Ladung oder Passagieren als erlaubt: Sechs Passagiere in einem Fahrzeug für fünf Personen oder das Überschreiten der zulässigen Zuladung macht den Versicherungsschutz automatisch ungültig, und der Versicherungsnehmer muss selbst für den Schaden aufkommen.
  • Naturkatastrophen und Demonstrationen: Keine Versicherungsgesellschaft übernimmt die Police, wenn eine Naturkatastrophe eingetreten ist, etwa ein Wirbelsturm, ein Erdbeben, Überschwemmungen und andere Ereignisse, die als nationaler Notstand erklärt werden. Dasselbe gilt für Tumulte, Demonstrationen, Streiks oder Aufstände. In diesen Fällen ist die Entschädigung beim Consorcio de Seguros zu beantragen, ein Verfahren, das noch komplizierter ist als der Antrag bei der Versicherungsgesellschaft.

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